Newsletter 18. Mai 2017

 

 

 

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Dieser Newsletter hat zwei Themen:

 

An diesem Wochenende

 

Viren gibt es nicht?   (Hauptartikel)

 

 

 

 

 

Am Samstag den 20 Mai findet nicht sehr weit von Alsfeld, Hessen ein hoch außsergewöhnliche Event statt.

 

In einem keltischen Lehmhütte wird eins der höchstgebildesten Schamaninen Deutschlands ein Voll-Zyklus Schwitzhütte mit Medizin-Rad leiten.
Weitere Details hier: und dann etwas herunterscrollen.

 

An dem Sonntag, 21. Mai bietet sie auch Einzelsitzungen an.

 

 

 


Urteil des höchsten Gerichts in Deutschland - die Existenz von Viren ist nicht bewiesen!

 

Ein deutscher promovierter Biologe namens Dr. Stefan Lanka ist durch seine Ausbildung und den von ihm gewählten Fachbereich einer der führenden Virologen Deutschlands. Er ist sowohl anspruchsvoller Forscher als auch unabhängigen Denker – also kein Freund des Pharmakartells.

 

Obwohl allgemein für wahr gehalten wurde, daß Viren existieren und sie viele Krankheiten verursachen, hat Dr. Lanka vor einigen Jahren bemerkt, daß es äußerst schwache „Beweise“ für deren Existenz gibt. Der Virologe hat sich sehr angestrengt um den handfesten Beweis zu finden - wie kann man ansonsten die Ursache einer Krankheit beseitigen, wenn man nicht weiß, was und wo sie ist? Der Erfolg blieb allerdings aus und er hat deswegen die Frage an die breite Wissenschaftsgemeinschaft und spezifisch an Virologen weitergereicht - aber auch hier ohne konkrete Ergebnisse.

 

Dr. Lanka wurde dann in die Position gebracht in der er eine Belohnung von €100.000,- für das Erbringen der notwendigen harten Fakten anbieten konnte. Bis Dato ohne Resonanz außer….

 

Im Frühling 2014 wurde Dr. Lanka am Amtsgericht zur Zahlung der Belohnung des Preisausschreibens basierend auf Beweismittel, die ein Kandidat vorgelegt hat, verurteilt. Das Amtsgericht, dem natürlich nicht möglich war solch einen komplexen Fall detailliert genug anzuhören, hat für den Kläger entschieden. In der Berufung hat das Landgericht das Urteil des Amtsgerichtes bestätigt.

Im nächst höheren Gericht, dem Oberlandesgericht Stuttgart (OLG), wurde das Urteil umgekehrt.

 

Dies ist wirklich nichts Außergewöhnliches und es sollte hierbei nicht vermutet werden, daß die „Beweismittel“, die dem Amtsgericht vorgelegt wurden, möglicherweise Gültigkeit haben könnten:

Es ist in den niederen Gerichten, deren Einrichtungen nicht auf die Verhandlung sehr komplexer Fälle ausgelegt sind, gewöhnlich, daß Urteile gesprochen werden, die die Berufung bei einem höheren Gericht mit den notwendigen Möglichkeiten eröffnen. Wenn ein Urteil eines Prozesses für das ganze Land Folgen haben wird, so wird dies dem OLG überlassen, damit das Urteil deutschlandweit Gültigkeit bekommt. In diesem Fall hat das OLG gegen den Kläger entschieden.

 

Der Kläger hat dann Berufung am Bundesgerichtshof eingelegt. Dieses Gericht hat mit seiner Entscheidung vom 1. Dezember 2016 beschlossen, daß es keinen Grund für eine Berufung gibt und damit das Urteil des OLG für rechtskräftig erklärt.

 

Nun, bevor wir wild feiern, müssen wir uns die Details des Urteils anschauen. Es wurde vom Richtergremium zu keiner Zeit beschlossen, daß Viren nicht existieren (weder spezifisch im Fall Masern, welcher die Grundlage für die Auszahlungsklage war, noch allgemein).

Das Gremium der Richter hat geurteilt, daß der Kläger daran gescheitert ist die Existenz eines Masernvirus - wie im Preisausschreiben vorgegeben - zu beweisen.

 

Wenn man das Urteil liest, sieht man, wie die Richter Klage und Gegenklage gewogen und deren Bestes getan haben das Urteil so einzuschränken, daß kein breitflächig anwendbares Präzedenzurteil geschaffen wurde.
Nichtsdestotrotz, das Urteil, daß der Kläger die Existenz eines Masernvirus nicht bewiesen hat, steht.

 

Also, wo stehen wir jetzt? Existieren Viren allgemein oder nicht?

 

Hierbei handelt es sich um etwas so kleines, daß seine Existenz lediglich eine Hypothese ist. Es gibt Fotos, wovon behauptet wird, sie bilden Viren ab, aber keine direkten Beweise, daß dies stimmt.

 

Ein sehr großer Teil des Problems liegt an den limitierten Fähigkeiten des optischen Mikroskops. Die maximale Vergrößerung, die man mit optischen Mikroskopen erreichen kann, liegt bei ca. 2500-facher Vergrößerung. Dies ist viel zu wenig um ein Virus sehen zu können. Ein Elektronenmikroskop kann die Partikel, die das Etikett „Virus“ tragen, "sehen", aber nur mit totem Material arbeiten und niemals mit lebendigen Organismen, die die optischen Mikroskope sichtbar machen. Es ist daher lediglich Spekulation, daß diese Partikel Viren sind; wir haben keinerlei direkten Befund, daß sie das, was von ihnen behauptet wird, tatsächlich sind und tun.

 

In den 1920er Jahren hat Royal Raymond Rife eine dritte Art der Mikroskopie entwickelt, welche es ermöglicht lebendiges Material in der Größe der Viren zu sehen. Sein „Mikroskop“ und all seine Befunde wurden von der American Medical Association auf Befehl ihres Chefs Morris Fishbein (der auch die sehr starke Verbindung zwischen „seinen“ Ärzten und den pharmazeutischen Herstellern aufgebaut hat) vorsätzlich zerstört.

 

In den 1980er Jahren hat Gaston Naessens in Quebec (Kanada) entweder diese gleiche Technologie wiederentdeckt oder eine neue, die die gleichen Ergebnisse erbracht hat, erfunden.

 

Das Beobachten von lebenden Organismen in 20.000 bis 30.000-facher Vergrößerung hat nicht nur keinerlei Beweise für die Existenz von Viren gebracht, sondern zeigt unmißverständlich auf, daß etwas ganz anderes als die Hypothese, daß Viren Krankheiten verursachen, tatsächlich geschieht.
Das Pharmazeutische Kartell hat natürlich alles Mögliche getan um Naessens Entdeckungen zu unterdrücken.

 

Welche Schlüsse können wir hieraus ziehen?

 

   1) Die Hypothese, daß Viren Krankheiten verursachen, ist im besten Fall als unbewiesen zu betrachten und könnte komplett realitätsfremd sein.


    2) Die Hypothese des Impfens kann daher nicht als brauchbare Vorgehensweise akzeptiert werden.


    3) Eine Riesenindustrie - die der Impfstoffe - die auf nichts weiterem als unbewiesenen Hypothesen beruht, die sich wiederum durch die wenigen vorhandenen Befunde widersprechen, ist etwas, was weder am Menschen noch an irgendeiner anderen Art von Leberwesen getestet oder eingesetzt werden sollte.


    4) Regierungsgelder zu benutzen Impfungen zu promoten oder im Angesicht der Beweiskette, so was zur Pflicht zu machen, könnte gut vorstellbar illegal sein und mehrere Artikel des Grundgesetzes verletzen.

 

 

Im nächsten Artikel werden wir in die Hypothese der Viren hineinblicken als auch in Betracht ziehen, was die Quanten-Biophysik dazu sagt."

 

Sei gesegnet

Karma Singh
Europa
18. Mai 2017


 

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