Newsletter 18. April 2015

 

 

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Das Imperium Schlägt zurück!

Nicht, natürlich als Folge unsere gemeinsamen Aktion vom 15. April, sondern für den 16. April schon lange geplant...........

 

Als ich Donnerstag früh (16. April 2015) im Radio hörte, daß in 22 EG Ländern gut verteilte Blitzeraktionen stattfanden, war ich mehr als empört über die von „Polizeisprechern“ und Radiomoderatoren immer wiederholte Aussage, daß  „Geschwindigkeit, höher als vorgeschrieben, die Hauptursache aller Verkehrsunfälle sei" und noch öfter wurde wiederholt: „es geht ausschließlich um Straßensicherheit und keinesfalls um die Millionen Euro, die sie dadurch kassieren.“

Ich habe Folgendes als Email an Radiosender geschickt. Bisher ohne Rückmeldung.


Laß mich mit 2 Fragen anfangen:

Haben Sie, persönlich, (liebe/r Radiomoderator/in) die Behauptung, daß viele Unfälle durch das „schneller als vorgeschrieben fahren“ verursacht werden überprüft, d.h. durch eine eigene Forschung recherchiert?

Haben Sie jeweils darüber nachgedacht?

 

Ich wette, die Antwort auf beide Fragen ist "nein".

 

Vorweg ein paar Fakten:
(Auszug aus dem Buch "
Der Weg zur Freiheit"
)

 

Wie kann eine Geschwindigkeit, die höher ist als das gewünschte Limit eines Bürokraten, Kollisionen verursachen? Hast Du jeweils versucht dies herauszufinden, ich meine, physikalisch, logisch und wissenschaftlich statt politisch und polemisch?

Die unausweichliche, wissenschaftliche Tatsache ist, daß so etwas völlig unmöglich ist:
Zwei Dinge sind entweder auf Zusammenstoßkurs oder nicht. Dies ist ein absoluter ja/nein Zustand. Es gibt nichts dazwischen. Ob sie sich mit 20 km/h oder 20.000 km/h bewegen, ändert absolut nichts daran. Der Kurs ist was er ist und völlig unabhängig von der Geschwindigkeit.

 

Geschwindigkeit ändert absolut nichts an der Straßenoberfläche oder an dem Reifenzustand.

 

Und die Fliehkräfte, die das Auto eher aus einer Kurve drücken, wenn du sie mit 100 km/h fährst, als wenn du die Kurve mit 20 km/h fährst – Mit 20 km/h bleibst du in der Kurve, mit 100 km/h fliegst du raus, oder? Es ist dann die Unterschätzung der Coriolis Kraft (Fliehkraft) die das Problem verursacht hat.

Schau Mal, jeden Tag fährst Du um Kurven und Ecken. Jeden Tag schätzt du ein, wie stark die Coriolis Kraft sein wird und dazu passend fährst Du. Stimmt dies überein mit der Nummer auf dem Schild? So gut wie niemals!

 

Daraufhin wurde mir oft gesagt, wenn der Straßenzustand schwierig ist, so muß man langsamer fahren. Mag sein, aber seit wann besteht die Notwendigkeit, daß ein Bürokrat es dir vorschreiben muß? Machst Du dies nicht selber, von allein?

Sehr viele Menschen fahren täglich die gleiche Strecke. Fährst Du mit der gleichen Geschwindigkeit, egal wieviel Verkehr es gibt, egal ob die Sonne scheint oder es in Strömen regnet? Nein, Du ignorierst die „erlaubte“ Geschwindigkeit und fährst langsamer, wenn die Fahrbedingungen schwieriger sind, ohne einmal auf die Idee zu kommen, jemanden beim Straßenverkehrsamt zu fragen, ob er/sie dir eine niedrigere Geschwindigkeit gestatten würde, nicht wahr?

 

Laß uns noch weitere Tatsachen hinzufügen: Die Geschwindigkeitsvorschriften werden überall konstant ignoriert. Alle Fahrer(innen) passen sich nicht der willkürlichen Vorschrift an, sondern dem tatsächlich gegebenen Zustand. Ob langsamer oder schneller, wie viele Kollisionen sind durch diese täglichen, millionenfachen „Geschwindigkeits-Sünder“ verursacht worden?

Obwohl manche über ein paar Fälle diskutieren wollen, ist die wissenschaftliche Antwort: „Gar keine!“

 

Wie kann es sein, daß für alle Fahrer, für alle Fahrzeugarten, unter allen Straßen- und Wetterbedingungen, es nur eine einzige, sichere Geschwindigkeit geben kann?

Schau mal:
Es wird „gesetzlich“ von dir verlangt zu glauben, daß jemand der:
• nichts über dich, deinen körperlichen, emotionalen oder mentalen Zustand weiß,
• nichts über dein Fahrzeug weiß,
• nichts über die Verkehrsdichte weiß,
• nichts über das Wetter weiß,
• nicht einmal weiß, ob es Tag oder Nacht ist,
• vor 20, 30 oder sogar vielleicht vor 50 Jahren veranlaßt hat, daß ein Stück Blech mit seiner
willkürlich ausgesuchten Nummer am Straßenrand aufgestellt wird,
• möglicherweise in Rente ist, oder sogar schon verstorben ist,
trotzdem viel besser einschätzen kann als Du, was eine den Umständen entsprechende sichere Geschwindigkeit ist.

 

Ist dies etwas, daß ein Mensch mit gesundem Menschenverstand glauben kann?

 

Im Jahre 2012 war ich mal unterwegs im Münchener Umland. An dem Tag gab es eine Massen-Blitzer Aktion in und um München. Im Radio (Arabella) bekam ich zu hören: … „weil zu schnelles Fahren den größten Teil aller Straßenunfälle verursacht“.

Da ich wußte, daß diese Aussage nicht wahr ist, habe ich bei Radio Arabella angerufen und eine Korrektur gefordert. Eine halbe Stunde später, bei der nächsten Verkehrsdurchsage hieß es dann: …„fast alle Verkehrsunfälle werden durch „zu schnelles“ Fahren verursacht!!“

So viel zur Wahrheit.

 

Wo aber bekommt man die wahren Statistiken über die Ursachen von Verkehrsunfällen?

Bei den Autoversicherungsfirmen natürlich.

Und was sagen sie aus? Daß sogenanntes „zu schnell fahren“ keine signifikante Ursache ist, und daß Kollisionen zum größten Teil im Stadtverkehr mit sehr niedriger Geschwindigkeit stattfinden.

Kollisionen mit hoher Geschwindigkeit sind im Vergleich, sowohl zur Gesamtzahl, als auch zur Zahl der Autos, die diese „Nummern auf Blech“ nicht beachten, extrem selten. Sie sind aber spektakulärer als die üblichen Stadtkollisionen.

Allein ihrer Seltenheit und ihrer Spektakularität wegen erscheinen sie in den Nachrichten.
Das, was alltäglich ist, ist nicht erwähnenswert. Nur über das Seltene wird berichtet!

 

Dazu muß man auch in Betracht ziehen, daß die Anwendung dieser „Gesetze“ nur sporadisch und willkürlich stattfindet. Unter Artikel 19 Abs. 1, 2 & 4 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist genau dies spezifisch verboten!
[GG, Art. 19: (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.]


Als letzte Anmerkung zu diesem Punkt schauen wir uns Tunnel an.

Wo deutsche Bürokraten auf ein Konzept verharren, daß 80 km/h die maximal mögliche und sichere Geschwindigkeit in einem Tunnel sei, ist dies für die Schweizer 70 km/h, für die Luxemburger 90, für die Österreicher 100 und in England gibt es gar keine gesonderte Einschränkung in einem Tunnel.

Wie Du siehst, herrscht komplette Willkür!

Also, worum geht es dann überhaupt? Was ist der Ursprung dieses Geschwindigkeitssünder-Märchens?

Es geht um eine der Regierung von den Bankiers vorgeschlagenen Methode, dem Volk Geld abzuknöpfen, damit noch mehr Zinsen bezahlt werden können.
Mit Straßensicherheit hat dies absolut nichts zu tun, sondern nur mit Gier.

 

Damit den Bankiers jeden Tag Millionen „geschenkt“ werden können, wird dir eingeredet, daß es „unmoralisch“ sei, eine Nummer auf einem Stück Blech nicht zu beachten.

Was wir hier kurz gesehen haben ist, wie von ganz oben (von den Bankiers, die den sogenannten Regierungen Befehle erteilen) eine Einstellung der Lügen und des Eigennutzes die ganze Gesellschaft durchdringt.

Jeder weiß eigentlich, daß sie/er bestohlen wird, fühlt sich aber machtlos dagegen. Es dürfte daher keinen Menschen verwundern, wenn das Bestohlen-werden als Rechtfertigung hergenommen wird, um selber zu stehlen und zu betrügen. Man denkt nicht darüber nach, sondern man tut es einfach, weil einem beigebracht wurde, daß so etwas moralisch ist.

 

 

Zu guter Letzt das Ergebnis eines langjährigen Studiums der britischen Polizei:
Blitzen hat keinen feststellbaren Effekt weder auf Menge noch Ernsthaftigkeit von Straßenkollisionen.

Hierzu muß man erwähnen, daß unter den Daten, die von der britischen Polizei freigegeben wurden, lediglich 3 von den vielen bekannten Unfall "Blackspots" mit Blitzer überwacht wurden!

 

Ich bin selber Vielfahrer (ca. 80.000 Km im Jahr) und habe viele Unfälle gesehen. Die häufigste Ursache ist ausscheren ohne zu schauen. Die zweithäufigste sind mechanische Defekte. Ich habe niemals einen gesehen, in dem Geschwindigkeit höher als vorgeschrieben eine Rolle gespielt haben könnte. Auch Versicherungs- und ehrliche Polizeistatistiken bestätigen, daß erhöhte Geschwindigkeit keine signifikante Rolle als Kollisionsursache spielt.

 

Klar ist auch, daß es sich keinesfalls um Straßensicherheit handelt, sondern darum,  Millionen zu kassieren. 

 

Es kann gut sein, daß diese Versuche, das Volk einzuschüchtern, gegen Art.1.1 GG der Bundesrepublik Deutschland verstößt.

[(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.] 

Oft wird vom Volk verlangt, daß es sinnlosen und willkürlichen, von Bürokraten erfundenen Regeln folgt.

 

Es ist möglicherweise sinnvoll die Frage zu stellen, ob diese ganze Aktion überhaupt legal ist. Weiterhin gibt der viel zu oft wiederholte Satz „es handelt sich keinesfalls darum, Gelder dadurch einzuziehen, sondern ausschließlich um Straßensicherheit“, sehr zu denken.


WARUM muß dieser Satz so oft betont werden? Die Antwort ist sehr interessant:

 


Die Polizeikraft anzuwenden, um Straßensicherheit zu bewahren, ist korrekt und findet im Gesetz seine Berechtigung.
Die Polizeikraft anzuwenden, um Steuern einzutreiben, ist in der Tat höchstwahrscheinlich eine Straftat! Hinzu kommt die große Schwierigkeit, ein gültiges Gesetz, das diese Geschwindigkeitssteuer zuläßt, überhaupt zu finden.


Auch die Polizeigewerkschaft selber zweifelt daran. In einem Radiointerview am 16. April hat ein Sprecher sich sinngemäß so geäußert: „Wenn so viele andere Sachen, für die die Polizei vielmehr Verantwortung hat, liegengelassen werden müssen, um solch eine Aktion durchzusetzen, muß man stark daran zweifeln, ob dies eine korrekte Anwendung der Polizeikraft ist.“

 

Wenn ein Angestellter, sei es im privaten Kommerz, als Bürokraft, Beamter oder sogar ein Soldat oder ein militärischer Angestellter einen Befehl bekommt, an dessen Legalität stark zu zweifeln ist, so ist dieser Befehl schriftlich zu verlangen und der Befehlsgeber vor höherer Instanz zur Verantwortung zu ziehen.

 

Wurde ein Befehl im klaren Bewußtsein seiner Illegalität ausgeführt, so macht sich derjenige, der ihn ausführt, strafrechtlich mitschuldig.

 

Dies ist ein Prinzip in der Rechtsprechung, das unmißverständlich während der Kriegsverbrecher-Verhandlungen in Nürnberg 1945-1946 festgelegt wurde:

„Einem Befehl zu folgen im klaren Bewußtsein, daß das Ausführen dieses Befehls in sich eine Straftat ist, bietet keinerlei Schutz vor der Verantwortung für die Straftat.“

 

Es könnte daher sein, daß, um die Gerechtigkeit zu bewahren, das Volk der Pflicht unterliegt, die Menschen, die diesen Befehl der illegalen Eintreibung einer Steuer gegeben haben, sowie diejenigen, die diesen Befehl befolgt haben, wegen Verdacht auf schwerliegende Straftaten zu verhaften und deren dafür vorgesehene Werkzeuge sicherzustellen sind. Weiterhin sollten andere Bürokraten, die versuchen, Geld daraus zu ziehen, auch wegen Verdacht auf schwerliegende Straftaten angezeigt werden.

 

 

In der Minute, in der das Volk aufsteht und gemeinsam und gezielt handelt, ist es die gleiche Minute, in der das System der Ausbeutung durch eine selbsternannte Elite aufhört zu existieren.

 

Sei gesegnet

 

Karma

18. April 2015

 

 

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