Newsletter 10. Juli 2021

  

 

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Dieser Newsletter hat ein Thema:

 

 

Portugal zeigt uns den Weg
- nochmal!

Einige werden sich daran erinnern, wie im November 2020 das Berufungsgericht in Lissabon, Portugal, aufgrund eines Habeas-Corpus-Antrags entschied, daß die Ergebnisse von PCR-"Tests" nicht verwendet werden dürfen, um jemanden als krank und / oder infektiös zu diagnostizieren, weil die Polymerase Chain Reaktion dazu nicht in der Lage ist.

Der Grund, warum sowohl der Erfinder, Dr. Kerry Mullis PhD, als auch alle Hersteller behaupten, daß die PCR niemals für diagnostische Zwecke verwendet werden sollte, ist, daß sie einfach nicht in der Lage ist, eine solche Unterscheidung zu treffen.

Wenn wir dazu noch die Tatsache hinzufügen, daß PCR niemals dazu verwendet wird, das Vorhandensein eines "Virus" nachzuweisen, das Covid-19 verursacht, weil ein solches "Virus" nie gefunden wurde, und dann fragen, was ein PCR-"Test" angeblich zeigen soll, kommen wir in sehr trübe Gewässer.

Im Jahr 2004 wurde ein Mikro-Protein entdeckt. Es ist etwa tausendmal kleiner als ein vermeintliches "Virus" und hat nur 37 Basenpaare in seinem Genom. Man nimmt an, daß ein "Virus" 30 bis 40 Tausend Basenpaare hat (da die Existenz von Viren nur ein Postulat ist, das auf einen Beweis wartet, kann die Anzahl der Basenpaare, wie bei allen anderen Attributen, nicht mehr als Spekulation sein). Dieses Mikroprotein wurde außerdem in den Genomen von Nerzen, Schafen, Ziegen, Löwen, mehr als 100 Arten von Bakterien und sogar in einer Papaya-Frucht entdeckt. Im menschlichen Genom ist es an 74 Stellen zu finden. Es ist wahrscheinlich, daß alle Säugetiere es für den Aufbau ihrer Zellen verwenden.  
Für die Zwecke dieser Plandemie wurde dieses Mikro-Protein in "Sars-Cov-2" umbenannt.

Obwohl viel Aufwand betrieben wurde, um diese Tatsachen zu verschleiern, und wilde Erklärungen abgegeben wurden, daß es das Virus IST und / oder der alternative Name für Covid-19 (siehe den Artikel "Verbrechen gegen die Menschheit" vom 5. Juli.), ist es nichts dergleichen und bleibt ein stabiler Baustein für menschliche Proteine.

Wir sehen nun, warum Dr. Mullis erklärt hat, daß PCR niemals diagnostisch verwendet werden sollte: In der Mehrzahl der "Tests" weist sie nicht das nach, was immer vorhanden ist! Ein "positives" PCR-"Testergebnis" ist ebenso bedeutungslos, da dieses Mikroprotein offensichtlich keine Verbindung zu irgendeiner Krankheit hat.

Das Gerichtsurteil vom November ist der Grund, warum Portugal plötzlich keine Covid-19-Fälle mehr hatte!

Portugiesische Politiker haben behauptet, daß etwa 17.000 Menschen an Covid-19 gestorben sind. Das ist nicht der einzige Grund, dies zu bezweifeln. Eine Menschenrechtsgruppe stellte einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf die genauen erfaßten Zahlen. Es wurde keine Antwort gegeben.
In Portugal ist dies viel einfacher als in den meisten anderen Ländern, weil es nur eine einzige Stelle gibt, die Sterbeurkunden ausstellen kann, so daß alle Aufzeichnungen an einem Ort sind. In vielen anderen Ländern wie Großbritannien, USA, Deutschland usw. gibt es Hunderte und manchmal Tausende von Personen, die gültige Sterbeurkunden ausstellen.

Die Gruppe stellte daraufhin einen Antrag bei den Gerichten, um die Verpflichtung zur Herausgabe dieser Informationen durchzusetzen.
Nach langem Hin und Her wurden die Zahlen schließlich dem Gericht übergeben. Die tatsächliche Zahl der "echten" Covid-19-Todesfälle in Portugal von Januar 2020 bis April 2021 beträgt nur einhundertzweiundfünfzig (152)! Alle anderen starben an anderen Ursachen, wurden aber, weil die PCR das Mikroprotein nachwies, noch bis zwei Wochen posthum als Covid-19 umklassifiziert! D.h. 99,1% der Covid-19-Todeserklärungen erwiesen sich als bewußte Fälschungen.


Auch diese Anzahl von 152 ist jedoch völlig frei erfunden!


Wie wir oben gesehen haben und wie das Berufungsgericht in Lissabon im November entschied, sagt uns die PCR absolut nichts über Gesundheit oder Krankheit. Es kann also nicht einmal die Behauptung belegen, daß in einem Zeitraum von fast 16 Monaten (1. Januar 2020 bis 18. April 2021) nur 152 Menschen an Covid 19 gestorben sind.

Da es bis heute keine stichhaltigen Beweise gibt, daß die Krankheit "Covid-19" überhaupt existiert, kann die tatsächliche "Todeszahl" nur auf Null geschätzt werden!
Dies findet vollständige Unterstützung in den Todesratenstatistiken auf der ganzen Welt (außer dort, wo diese Staatsgeheimnisse sind - wie in China - natürlich). Nirgendwo auf der Erde übersteigt die Sterberate für 2020 und die ersten Monate des Jahres 2021 die typischen Werte. Auch die Zahl der Bestattungen und Einäscherungen ist typisch, d.h. es gibt KEINE zusätzlichen Leichen, die entsorgt werden müßten. Eine scheinbare Ausnahme in Großbritannien ist nur scheinbar und nicht real. Im April und Mai 2020 schoß die Sterblichkeitsrate in die Höhe; nicht wegen "Covid-19", sondern weil die Regierung diese Phantasiekrankheit genutzt hatte, um Zehntausenden von sehr kranken Menschen den Zugang zu medizinischer Behandlung zu verweigern, was zum Tod vieler Menschen führte.

Es gibt keinen Grund anzunehmen, daß diese Enthüllung exklusiv für Portugal ist. Krankheiten, wilde Tiere und das Wetter respektieren keine nationalen Grenzen. Der größte Teil der Welt verwendet die gleichen wissenschaftlichen Fakten und Verfahren. Man kann also davon ausgehen, daß es nirgendwo auf der Erde auch nur einen einzigen echten Covid-19-Toten gegeben hat.

Das Lissaboner Gerichtsurteil (aus dem der Name des Antragstellers geschwärzt wurde) kann zusammen mit englischen und deutschen Übersetzungen hier gelesen / heruntergeladen werden:
https://www.harmonyenergyconsultants.com/web/de/porteno-court.html  

Der Leser sollte beachten, dass das Gericht in Lissabon die Herausgabe der Todesstatistiken nicht angeordnet hat, sondern daß die Direçao General da Saúde (Generaldirektion für Gesundheit) diese freiwillig an das Gericht geliefert hat und diese wiederum an den Kläger weitergeleitet wurden. Der Prozeß vor Gericht betraf die anderen Informationen, die der Kläger verlangte. Die Generaldirektion für Gesundheit verteidigte ihre Position mit der Erklärung, daß es sich um Informationen handelt, zu denen sie keinen Zugang hat. Das Gericht befand dies für richtig und wies die Klage ab. Da sich die Generaldirektion für Gesundheit jedoch zunächst geweigert hatte, die Informationen herauszugeben, über die sie verfügte, d.h. die angeforderten Todesstatistiken, entschied das Gericht, daß die Generaldirektion für Gesundheit alle Kosten zu tragen hat.

Ob der Kläger nun die anderen geforderten Informationen in anderen Regierungsabteilungen weiterverfolgen wird, ist derzeit nicht bekannt.

Sei gesegnet
Karma Singh
Merlin

10. Juli 2021
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